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Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall und glauben, die Sache alleine „in die Hand“ nehmen zu können?

Dieser Irrglaube hat schon vielen Geschädigten Nerven gekostet und graue Haare bereitet. Aufgrund der Regulierungspraxis von Kfz-Haftpflichtversicherern und deren Prozessmanagement werden dem Geschädigten häufig Ansprüche abgeschnitten, auf die er im Endeffekt mangels Inanspruchnahme einer qualifizierten Rechtsberatung verzichtet. Aufgrund unserer Spezialkenntnisse in diesem Bereich verhelfen wir unseren Mandanten zu einer vollständigen Schadenskompensation. Der Geschädigte soll nämlich so gestellt werden, wie er stehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre, wobei die Rechtsprechung bei der Ersatzfähigkeit von Schadenspositionen zahlreiche Besonderheiten entwickelt hat, die sich ständig ändern.

Nur Rechtsanwälte, die intensiv mit dem Verkehrsrecht befasst sind und täglich vor Gericht auftreten, können Gewähr bieten, dass ihre Mandanten wirklich nach dem aktuellen Recht beraten werden. Probleme im Bereich des Schadensersatzrechtes, die von besonderer Brisanz sind, sind derzeit die Fragen der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten, von mittleren Stundenverrechnungssätzen, Mietwagenkosten, Sechs-Monatsfrist und die sogenannte 130 %-Grenze.

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